Förderformat

Live-Musik im eigenen Hinterhof: Wiesbaden unterstützt „Stadtteilmusik“

Das Kulturamt Wiesbaden startet das neue Förderformat "Stadtteilmusik“. Ob im privaten Garten, im Hinterhof oder auf der Wiese im Wohnblock – wer kleine Konzerte organisiert, kann sich ab sofort die Gagen für Profi-Musiker vom Stadt-Budget bezahlen lassen.

Von: |Erschienen am: 24. April 2026 12:14|

Symbolfoto: Canva

In den Wiesbadener Stadtteilen soll es in diesem Sommer öfter klingen und swingen. Das Kulturamt der Landeshauptstadt möchte mit dem Projekt „Stadtteilmusik“ das kulturelle Angebot abseits der großen Bühnen und etablierten Festivals stärken. Die Idee: Privatpersonen oder kleine Initiativen werden selbst zu Veranstaltern und bringen Live-Musik direkt dorthin, wo die Menschen leben.

Was wird gefördert?

Die Ausschreibung richtet sich an (private) Veranstalter, die kleinere Live-Konzerte oder Lesungen mit Live-Musik organisieren möchten. Der Phantasie bei der Wahl des Ortes sind kaum Grenzen gesetzt:

  • Der eigene Garten oder Hof

  • Die Wiese zwischen Wohnblöcken

  • Öffentliche Plätze oder geeignete Indoor-Räume

Wichtig: Die Veranstaltung muss für die Öffentlichkeit zugänglich sein und das kulturelle Erlebnis muss im Vordergrund stehen. Reine Hintergrundmusik, Auftritte bei Straßenfesten, Kerben oder Weinständen sowie Programme von kommerziellen Musikclubs und Gaststätten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Gagen-Zuschuss von bis zu 1.000 Euro

Das Kulturamt übernimmt die Kosten für die Musiker, sofern es sich um Profis handelt, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch Musik verdienen.

  • Gage: Bis zu 250 Euro pro Person und Konzert (bei mindestens 60 Minuten Spieldauer).

  • Höchstsumme: Maximal 1.000 Euro pro Antrag für Künstlergagen.

  • Technik: Bei Bedarf kann zusätzlich eine Technikpauschale von bis zu 250 Euro gewährt werden.

Während die Stadt die Gagen übernimmt, liegt die Organisation (Catering, GEMA, Anmeldung beim Ordnungsamt, Infrastruktur) in den Händen der Antragsteller.

Zeitraum und Antragstellung

Die Konzerte müssen im Zeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Oktober 2026 stattfinden. Da die Fördermittel begrenzt sind, gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ – die Anträge werden nach ihrem Eingang bearbeitet.

Interessierte können ihren Antrag bis zum 31. August formlos per E-Mail an stadtteilkultur@wiesbaden.de stellen. Der Antrag sollte eine kurze Beschreibung des Vorhabens (Datum, Uhrzeit, Ort, Band und Programm) enthalten. Pro Veranstalter und pro Künstler-Ensemble ist maximal eine Förderung möglich.

Kultur für alle Stadtteile

Mit diesem Format schließt die Stadt eine Lücke im dezentralen Kulturangebot. Es bietet Musikern eine faire Bezahlung und den Bürgern die Chance, ihr direktes Wohnumfeld in eine Bühne zu verwandeln.

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