Afrikanische Schweinepest
ASP-Maßnahmen verlängert – keine Änderungen für Bürger und Betriebe
Die Wiesbadener Behörden bleiben bei einer klaren Linie: Trotz unveränderter Lage wird die bestehende Sperrzone weitergeführt.
Archivfoto
Die bestehende Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest in der Sperrzone II bleibt weiterhin bestehen. Die Regelung wurde verlängert und gilt seit Samstag, 21. März ohne Änderungen.
Warum die Verlängerung nötig ist
Die Behörden begründen den Schritt damit, dass die bisherige Verfügung ausläuft, die Seuchenlage jedoch weiterhin Maßnahmen zur Eindämmung erfordert.
Inhaltlich bleibt alles wie zuvor, da die Situation nach wie vor eine konsequente Umsetzung der Restriktionen notwendig macht.
Sperrzone I ebenfalls unverändert
Auch für die Sperrzone I gelten die bisherigen Vorgaben der Allgemeinverfügung unverändert weiter. Für Wiesbadener Bürger, Jäger sowie Landwirte ergeben sich damit vorerst keine neuen Einschränkungen aufgrund der Afrikanischen Schweinepest.
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In Wiesbaden wächst der Schutzring gegen die Afrikanische Schweinepest weiter. Eine neue Zone wird freigegeben und mit […]

