Kommunalwahl 2026

Wiesbaden wählt eine neue Stadtpolitik – Alles, was Sie zum Wahltag wissen müssen

Am kommenden Sonntag, 15. März, ist es so weit: In ganz Hessen finden die Kommunalwahlen statt. Auch in Wiesbaden sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, die Weichen für die kommenden fünf Jahre zu stellen. Von der Stadtverordnetenversammlung bis zum Ausländerbeirat – wir erklären ihnen, wie das komplexe Wahlsystem funktioniert, wo sie ihr Wahllokal finden und ab wann mit Ergebnissen zu rechnen ist. Dazu haben wir die Musterstimmzettel für die Wahlen als Orientierung.

Von: |Erschienen am: 13. März 2026 15:05|

Symbolfoto

Alle fünf Jahre entscheiden die Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung der lokalen Parlamente. Bei der diesjährigen Kommunalwahl werden in der Landeshauptstadt Wiesbaden die Vertreter für drei zentrale Gremien neu bestimmt: die Stadtverordnetenversammlung, die Ortsbeiräte in den 26 Ortsbezirken sowie der Ausländerbeirat. Da die Ausländerbeiratswahl seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 parallel zu den allgemeinen Kommunalwahlen stattfindet, wird der kommende Sonntag, 15. März, zu einem echten Super-Wahltag für die politische Teilhabe.

Wer darf wählen? Die Voraussetzungen für den Urnengang

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind. Voraussetzung ist zudem, dass man seit mindestens sechs Wochen im entsprechenden Wahlkreis (Gemeinde oder Landkreis) angemeldet ist und dort seinen dauerhaften Wohnsitz hat. Wichtig für die Inklusion: Auch Personen, die einen Betreuer für alle Angelegenheiten haben, sind ausdrücklich wahlberechtigt.

Das Wahlsystem: Kumulieren und Panaschieren einfach erklärt

Das hessische Wahlsystem bietet den Bürgerinnen und Bürgern maximale Mitbestimmung durch ein Personenwahl-verbundenes Verhältniswahlsystem. Das bedeutet, dass man nicht nur eine Partei wählen, sondern gezielt einzelnen Kandidaten seine Stimme geben kann.

  • Kumulieren: Sie können einzelnen Bewerberinnen oder Bewerbern bis zu drei Stimmen geben.

  • Panaschieren: Sie können Ihre Stimmen auf Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (verschiedene Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen.

Stimmenanzahl in Wiesbaden: Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind:

  • Stadtverordnetenversammlung: 81 Stimmen.

  • Ortsbeiräte: Je nach Einwohnerzahl des Bezirks zwischen 5 und 17 Stimmen.

  • Ausländerbeirat: 31 Stimmen.

Wer es sich einfach machen möchte, setzt ein Listenkreuz bei einer Partei. In diesem Fall werden die Stimmen von oben nach unten auf die Kandidaten der jeweiligen Liste verteilt.

Wahllokale und Wahlbezirke in Wiesbaden

Das Stadtgebiet ist für diesen Sonntag in 163 allgemeine Wahlbezirke und 84 Briefwahlbezirke unterteilt. Wo genau sich Ihr zuständiges Wahllokal befindet, entnehmen Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung. Alternativ bietet die Stadt Wiesbaden eine interaktive Karte (Digitaler Zwilling) an, um den genauen Standort schnell zu finden. Vergessen Sie nicht, Ihren Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Die Wahlräume sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Ergebnisse – Ab wann stehen die Sieger fest?

Nach Schließung der Wahllokale beginnt das große Auszählen. Aufgrund der Komplexität des Kumulierens und Panaschierens wird zunächst das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung (Trendwahl) ermittelt. Mit ersten Zwischenberichten und vorläufigen Endergebnissen ist am Sonntagabend ab circa 19:00 Uhr zu rechnen. Die detaillierten Ergebnisse der Ortsbeiräte und des Ausländerbeirats folgen meist in den darauffolgenden Tagen.

Wiesbadenaktuell.de wird sie ab Sonntagabend und bei der anschließenden Auszählung mit allen aktuellen Ergebnissen und Analysen aus dem Wiesbadener Rathaus auf dem Laufenden halten.

Musterstimmzettel für die Kommunalwahlen als PDF-Download 

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InfoBox

Die Kommunalwahl kompakt:

  • Termin: Sonntag, 15. März 2026

  • Was wird gewählt: Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte, Ausländerbeirat.

  • Mitbringen: Personalausweis und Wahlbenachrichtigung.

  • Briefwahl: Wer die Unterlagen angefordert hat, muss darauf achten, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der Post ist, um nicht ungültig zu werden.

Grundregeln:

Sie haben hast

  • 81 Stimmen für die Stadtverordnetenversammlung
  • 5–17 Stimmen für deinen Ortsbeirat (abhängig vom Stadtteil)
  • 31 Stimmen für den Ausländerbeirat (falls wahlberechtigt)

Sie könne

Kumulieren: Einer Kandidatin / einem Kandidaten bis zu 3 Stimmen geben

Panaschieren: Stimmen auf Kandidierende verschiedener Listen verteilen, z.B. SPD, GRÜNE und Volt mischen

Möglichkeiten

  • Nur eine Liste ankreuzen: Dann werden deine Stimmen automatisch von oben nach unten auf die Kandidierenden dieser Liste verteilt.

  • Oder Einzelpersonen ankreuzen und mit 1–3 Stimmen versehen – auch über mehrere Parteien hinweg.

Wichtig: Nicht mehr Stimmen vergeben als zulässig – sonst wird der Stimmzettel ungültig.