Wallauer Spange
Planfeststellung gescheitert: Warum das Verfahren gestoppt wurde
Rund um die Wallauer Spange kursierten zuletzt viele Aussagen, die in Teilen zu Verwirrung und Fehldeutungen führte und die Stimmung spürbar aufluden. Doch was steckt tatsächlich hinter der Ablehnung des Planfeststellungsantrags, welche Versäumnisse wurden festgestellt und wie geht es nun weiter? Ein Blick auf die Fakten zeigt, wo die Verantwortung liegt und welche Schritte als Nächstes anstehen.
Symbolfoto
In den vergangenen Wochen wurde die Wallauer Spange intensiv diskutiert. Unterschiedliche Mitteilungen und Berichte führten dabei stellenweise zu Unklarheiten und falschen Schlussfolgerungen, was die Stimmung zusätzlich anheizte und Kritik teils in die falsche Richtung lenkte.
Mit einer klaren Darstellung der Fakten möchten wir unseren Lesern nun eine fundierte und sachliche Einordnung ermöglichen.
Verbindung zur Schnellfahrtstrecke
Bei dem als „Wallauer Spange“ bekannten Bahn-Infrastrukturprojekt handelt es sich um den Bau von rund vier Kilometern neuer Gleise.
Diese sollen östlich von Wiesbaden im Bereich Wiesbaden-Igstadt/Breckenheim als Abzweig der bestehenden Strecke Wiesbaden–Niedernhausen beginnen. Von dort würde die Verbindung südlich von Hofheim-Wallau in die Schnellfahrstrecke Köln–Rhein/Main einmünden.
Städte im Austausch mit DB
Wiesbadens Verkehrsdezernent Andreas Kowol (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert im Gespräch mit Wiesbadenaktuell: „Der große Vorteil für Wiesbaden wäre die verbesserte Anbindung an den Frankfurter Flughafen, mit einer Fahrzeitverkürzung um ca. 15 Minuten, und weiter nach Frankfurt Hauptbahnhof.“
Nach seinen Angaben liegt die Verantwortung für den gesamten Planungsprozess bei der Deutschen Bahn und ihrer Tochtergesellschaft DB InfraGO. Das Unternehmen steht bereits seit 2016 im Austausch mit den betroffenen Kommunen Wiesbaden, Hochheim und Hofheim. Diese haten zuletzt den Druck auf Bund und Bahn erhöht.
Haltepunkt Wallau/Delkenheim
Im Mittelpunkt der Abstimmungen steht dabei die Realisierung der notwendigen Infrastruktur für die regionale Anbindung des Haltepunkts Wallau/Delkenheim.
Ziel ist es, das Umland bestmöglich einzubinden, durch eine nahtlose Verzahnung mit dem örtlichen Busnetz, direkte Anbindungen an das lokale und regionale Rad- sowie Radschnellwegenetz und eine bessere Erreichbarkeit über eine neu zu errichtende Verbindungsstraße.
Unterscheidung der Verantwortlichkeiten
Planung und Finanzierung dieser kommunalen Infrastruktur liegen bei den beteiligten Städten, während die Deutsche Bahn für den Bau des Schienennetzes der Wallauer Spange verantwortlich ist. Vielen Bürgern ist dabei nicht bewusst, dass das deutsche Schienennetz Bundeseigentum ist und von der DB Netz AG betrieben wird, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG, die ebenfalls vollständig dem Bund gehört.
Die Finanzierung des Gleisnetzes für die Wallauer Spange durch Deutsche Bahn und den Bund ist bislang trotz Sondervermögen nicht gesichert, was parteiübergreifend auf scharfe Kritik gestoßen ist. Wiesbadens SPD-Fraktionsvorsitzender Gottwald verwies auf eine Entscheidung der Bundesregierung, den Projektstart zu verschieben.
DB InfraGO muss offene Punkte klären
Ende 2024 teilte das Eisenbahn-Bundesamt mit, dass die erforderlichen Unterlagen soweit vorlägen, um ein Planfeststellungsverfahren eröffnen zu können. Im weiteren Verlauf des Genehmigungsprozesses kam es jedoch zu Rückfragen und Nachforderungen an den Antragsteller, die DB InfraGO. Diese offenen Punkte beziehen sich offenbar auf die beteiligten Grundstückseigentümer rund um die Wallauer Spange.
„Die Stadt Wiesbaden ist nicht betroffen, da die entsprechenden Flächen alle zur Gemeinde Hofheim-Wallau gehören“, erläutert Kowohl. Zudem geht er davon aus, dass „kurzfristige Antworten von DB InfraGO an das Eisenbahnbundesamt nicht möglich waren und zunächst neue gutachterliche Stellungnahmen eingeholt werden müssen.“
Rechtssicherheit hat Bedeutung
Wiesbadens Verkehrsdezernent betont, wie wichtig es sei, alle Fragen rund um die Einwendungen ausführlich und rechtssicher zu klären, um bei möglichen Rechtsstreitigkeiten, die bei solchen Verfahren häufig sind, auf der sicheren Seite zu stehen.
Einwendungen sind formelle schriftliche Stellungnahmen, mit denen Betroffene einem geplanten Vorhaben widersprechen oder auf Probleme, Risiken oder Nachteile hinweisen können.
Fehlende Erfassung sorgt für Kritik
Gerhard Strauch, Wiesbadener Rechtsanwalt i.R., der während seiner Anwaltstätigkeit viele eisenbahnrechtliche Planfestellungsverfahren betreut hat erläutert hierzu: „Die Bahn muss im Plangebiet prüfen, wo Eigentum ggf. dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch genommen werden muss. Die jeweilige Eigentumsbeeinträchtigung muss erfasst und in ihrer Wirkung abgewogen werden.
Die Beeinträchtigung von Eigentum wird dann im Plan festgestellt. Die Umsetzung, ggf. vorläufige Besitzeinweisung zugunsten der Bahn und Enteignung, folgt erst anschließend. Wenn die Bahn bei diesem kurzen Planabschnitt die Eigentumsbelange nicht ausreichend erfasst und bewertet hat, ist dies ein Armutszeugnis und wirft Fragen auf.“
Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes
Auf Anfrage unserer Redaktion erklärt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA): „Der Planfeststellungsantrag wurde abgelehnt, weil anhand der durch die DB InfraGO AG vorgelegten Unterlagen eine Erörterung und sachgerechte Entscheidung über den Antrag nicht möglich war.
Zuvor hatten die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen in Bezug auf ungeklärte grundstücks- bzw. eigentumsrechtliche Fragen gezeigt, dass die Antragsunterlagen unvollständig und in verschiedenen Punkten überarbeitungsbedürftig waren. Trotz mehrmaliger Aufforderung durch das EBA hat die DB InfraGO die Unterlagen indes auch im Nachgang nicht vervollständigt und inhaltliche Fragen nicht substantiiert beantwortet.“
DB InfraGO kann neuen Antrag einreichen
Nachdem der Ablehnungsbescheid mittlerweile bestandskräftig ist, wurde die Öffentlichkeit auf dem Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes über die Einstellung des Verfahrens informiert. Die Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.
Die Behörde erklärt weiter: „Die Mängel der Planunterlagen kann die DB InfraGO heilen. Es liegt nun an ihr, unter Berücksichtigung der im Verfahren gewonnenen Erkenntnisse einen neuen, vollständigen Planfeststellungsantrag einzureichen, der die Auswirkungen des Vorhabens vollständig darstellt.“
Eisenbahn-Bundesamt erwartet keine Verzögerung
Nach der Nacharbeitung der DB InfraGO, die diese auch hätte machen müssen, wenn das Verfahren weiter fortgeführt worden wäre, kann ein neuer Antrag bei der Planfeststellungsbehörde gestellt werden. Dass dies geschehen wird, wurde Wiesbadens Oberbürgermeister Mende (SPD) in einem Telefonat mit Staatssekretär Schnoor zugesagt.
Abschließend erläutert das EBA:. „Der Antrag wird den gleichen Lauf nehmen, den er ohne die Ablehnung genommen hätte, das heißt, er wird veröffentlicht. Allein davon ist eine zeitliche Verzögerung des Vorhabens also nicht zu erwarten.“ Allerdings rechnet die Deutsche Bahn selbst mit einer Baureife erst in 2027, wie der Wiesbadener Bundestagsabgeordnete Dr. Stefan Korbach (CDU) informierte.
Keine Erklärung von DB InfraGO
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels lag eine Antwort auf unsere Anfrage an die DB InfraGO nicht vor. Sollte eine Reaktion noch erfolgen, wird die Redaktion diese im Nachgang veröffentlichen.
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