Trunkenheit
Mit 1,9 Promille unterwegs – Polizei stoppt Schlangenlinien-Fahrer auf B54
Ein aufmerksamer Autofahrer hat am späten Samstagabend Schlimmeres verhindert. Er meldete einen Fiat, der in extremen Schlangenlinien von Wiesbaden über die Bundesstraße 54 in Richtung Taunusstein steuerte. Die Polizei konnte den 27-jährigen Fahrer schließlich stoppen.
Symbolfoto
Es ist der Albtraum jedes Autofahrers. Ein entgegenkommendes oder vorausfahrendes Fahrzeug, das die Spur nicht halten kann. Am späten Samstagabend, 31. Januar, wurde dieses Szenario auf der Bundesstraße 54 bittere Realität. Ein Zeuge beobachtete, wie ein Fiat-Fahrer auf der kurvenreichen Strecke aus Wiesbaden kommend in Richtung Taunusstein massive Ausfallerscheinungen zeigte.
Schlangenlinien auf der „Eisernen Hand“
Der Zeuge zögerte nicht und wählte sofort den Notruf. Er schildert den Beamten, das der Fiat vor ihm „Schlangenlinien“ fuhr. Eine Streife der Polizeistation Bad Schwalbach nahm umgehend die Fahndung auf und konnte den Wagen gegen 23:15 Uhr im Stadtgebiet von Taunusstein lokalisieren und einer Kontrolle unterziehen.
Offenes Bier in der Mittelkonsole
Schon beim Öffnen der Fahrertür schlug den Beamten deutlicher Alkoholgeruch entgegen. Der Anblick im Innenraum bestätigte den Verdacht. In der Mittelkonsole des Wagens stand eine bereits angebrochene Bierflasche – der 27-jährige Wiesbadener hatte offenbar noch während der Fahrt getrunken.
Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest lieferte schließlich den traurigen Beweis für die Fahruntüchtigkeit: Das Gerät zeigte einen Wert von stolzen 1,9 Promille an.
Blutentnahme und Führerschein-Entzug
Die Fahrt endete für den jungen Mann auf direktem Weg bei der Polizei. Dort wurde eine notwendige Blutentnahme durchgeführt, um den exakten Alkoholwert gerichtsverwertbar festzustellen. Seinen Führerschein durfte der Wiesbadener nicht wieder mit nach Hause nehmen – dieser wurde von den Beamten umgehend sichergestellt.
Den 27-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Die Polizei lobte ausdrücklich das vorbildliche Verhalten des Zeugen, durch dessen schnellen Anruf möglicherweise ein schwerer Unfall auf der vielbefahrenen B54 verhindert werden konnte.
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