Kriminalität

GPS-Jagd durch Wiesbaden: Polizei gelingt dank Tracker Festnahme eines Fahrraddiebs

Ein moderner Tracker wurde am Montag einem Fahrraddieb zum Verhängnis. Nachdem ein hochwertiges Gravelbike in Wiesbaden gestohlen wurde, nahm der Besitzer gemeinsam mit der Polizei die Verfolgung auf. Die digitale Jagd endete damit, das der Täter den Beamten direkt in die Arme – beziehungsweise vor den Streifenwagen – fuhr.

Von: |Erschienen am: 27. Januar 2026 16:01|

Symbolfoto

Die Technik machte an diesem Montagabend, 26. Januar, den entscheidenden Unterschied. Gegen 20:20 Uhr kehrte ein 19-jähriger Radfahrer zu dem Abstellort seines wertvollen Zweirads in der Murnaustraße (nahe dem Schlachthof) zurück. Doch der Schock war groß, denn das rund 1.500 Euro teure Gravelbike war spurlos verschwunden. Was der Dieb jedoch nicht wusste: Das Fahrrad war mit einem versteckten GPS-Sender ausgestattet.

Live-Ortung im Streifenwagen

Anstatt die Suche aufzugeben, alarmierte der junge Mann sofort die Polizei und konnte den Beamten den exakten Standort seines Rades in Echtzeit übermitteln. Kurzerhand stieg der Bestohlene zu den Polizisten in den Streifenwagen. Gemeinsam verfolgten sie das Ortungssignal, das sich durch das Stadtgebiet bewegte.

Dieb fährt Polizei direkt entgegen

Die Fahrt endete schließlich in der Spiekeroogstraße im Stadtteil Dotzheim. Dort kam es zu einer fast schon filmreifen Szene. Ein 32-jähriger Mann radelte auf dem gestohlenen Gravelbike gemütlich dem Streifenwagen entgegen. Die Beamten fackelten nicht lange, stoppten den Mann und nahmen ihn vorläufig fest.

Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der 32-Jährige bereits einschlägig polizeibekannt ist. Sein Ausflug auf dem fremden Eigentum war damit jäh beendet.

Happy End für den Besitzer

Besonders erfreulich: Das Fahrrad war unversehrt. Die Beamten konnten das 1.500-Euro-Rad noch vor Ort wieder an den rechtmäßigen Eigentümer übergeben. Gegen den Fahrraddieb wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seinen Weg fortsetzen – allerdings wie zuvor, nur diesmal zu Fuß.

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