Vogelgrippe
Nach Entspannung der Lage: Stallpflicht endet
Nach wochenlangen Einschränkungen durch die Vogelgrippe kehrt für Wiesbadens Geflügelhalter ein Stück Normalität zurück: Die Stadt hebt die Stallpflicht auf und gestattet wieder die Freilandhaltung. Weshalb die Behörden diesen Schritt nun gehen und welche Schutzmaßnahmen dennoch bestehen bleiben, klärt die aktuelle Verfügung.
Symbolfoto
Wiesbaden hebt die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig auf. Damit reagiert die Stadt auf die deutlich entspannte Lage beim Vogelgrippegeschehen und folgt dem Vorgehen anderer hessischer Kreise.
Lockerungen für alle Bestände
Bereits im Dezember waren die Vorgaben für kleinere Geflügelhaltungen mit weniger als fünfzig Tieren reduziert worden.
Mit der neuen Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar, dürfen ab Sonntag, 18. Januar, nun auch größere Betriebe ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Die Stadt verweist darauf, dass sich das Infektionsgeschehen auch in Wiesbaden beruhigt habe.
Biosicherheit bleibt Pflicht
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht gelten weiterhin umfassende Biosicherheitsmaßnahmen. Sie sollen verhindern, dass Erreger in die Bestände eingetragen werden.
Geflügelhalter müssen daher weiterhin Schutzkleidung nutzen, Schadnager bekämpfen sowie Geräte und Stallbereiche regelmäßig reinigen und desinfizieren.
Konkrete Vorgaben online abrufbar
Welche Anforderungen im Einzelnen gelten, ist auf der Internetseite der Landeshauptstadt Wiesbaden einsehbar.
Dort finden Halter detaillierte Hinweise zu den weiterhin vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
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