Schonfrist

Weihnachtsfrieden statt Mahnbescheid: Rathaus setzt Pause

Wiesbadens OB Mende sorgt in der Vorweihnachtszeit für eine kleine Atempause. Statt amtlicher Schreiben mit unangenehmem Inhalt steht für die Bürger eine Zeit der Ruhe im Vordergrund. Es gibt jedoch Ausnahmen.

Von: |Erschienen am: 8. Dezember 2025 13:38|

Symbolfoto: KI

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) hat kurz vor den Feiertagen eine besondere Anordnung getroffen: Zwischen Samstag, 20. Dezember, und Mittwoch, 31. Dezember, sollen Bürger keine „belastenden Verwaltungsakte“ wie Mahnungen oder Zahlungsbefehle erhalten, es sei denn, zwingende Gründe machen dies unumgänglich.

Ziel ist es, den Weihnachtsfrieden zu bewahren und den Menschen eine ungestörte Zeit der Ruhe zu ermöglichen.

Pause für Mahnungen und Zahlungsbefehle

Die Entscheidung bedeutet, dass in diesem Zeitraum keine Schreiben verschickt werden, die finanzielle oder rechtliche Belastungen mit sich bringen könnten.

Damit setzt die Stadt ein Zeichen für Rücksichtnahme und schafft einen Moment der Entlastung in einer ohnehin intensiven Jahreszeit.

Ausnahme im Steuerrecht

Für den Bereich Steuern sowie für Maßnahmen im Rahmen von Vollstreckungsverfahren gilt jedoch eine Sonderregelung.

Hier greift der Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen zu Paragraph 85 der Abgabenordnung, der eine abweichende Handhabung vorsieht.

Weihnachtsfrieden als Signal

Mit dieser Maßnahme unterstreicht das Rathaus den Anspruch, Verwaltungshandeln nicht nur nach rechtlichen Vorgaben, sondern auch nach gesellschaftlicher Verantwortung auszurichten. Die Botschaft ist klar: Vor Weihnachten soll die Besinnlichkeit Vorrang vor Bürokratie haben.

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