Kriminalität
Ladendieb bedroht Mitarbeiter mit Revolver – Polizei schnappt Täter
Ein Mann hat am Donnerstagnachmittag für einen größeren Polizeieinsatz in der Wiesbadener Innenstadt gesorgt. Nachdem er in einem Bekleidungsgeschäft in der Kirchgasse Waren stehlen wollte, bedrohte er einen Mitarbeiter mit einer Waffe. Die Polizei konnte den Täter kurze Zeit später festnehmen.
Symbolfoto
In der Wiesbadener Innenstadt kam es am Donnerstagnachmittag, 4. Dezember, zu einem filmreifen Vorfall. Ein Ladendieb zog nach seiner Entlarvung eine Waffe und bedrohte einen Angestellten, um sich die Flucht zu erzwingen.
Der Vorfall ereignete sich gegen 15:40 Uhr in einem Bekleidungsgeschäft in der Kirchgasse. Ein aufmerksamer Mitarbeiter beobachtete einen 45-jährigen Mann dabei, wie er Waren an sich nahm und versuchte, das Geschäft zu verlassen, ohne diese zu bezahlen.
Dem Mitarbeiter gelang es zunächst, den Dieb zur Herausgabe des Diebesgutes zu überreden. Als der Angestellte jedoch die Personalien des Mannes feststellen wollte, eskalierte die Situation schlagartig.
Bedrohung mit dem Revolver erzwingt die Flucht
Der 45-jährige Dieb reagierte auf die Aufforderung zur Preisgabe seiner Identität mit äußerster Dreistigkeit und Gewaltbereitschaft. Er zog einen Revolver und richtete diesen direkt auf den Mitarbeiter des Geschäfts. Durch die Bedrohung mit der Waffe konnte sich der Dieb aus dem Geschäft befreien und seine Flucht antreten.
Glücklicherweise blieb der Mitarbeiter unverletzt, setzte jedoch sofort den Notruf ab.
Schnelle Festnahme und Anklage wegen Waffendiebstahls
Die unverzüglich entsandten Streifenwagen der Wiesbadener Polizei konnten den flüchtigen Täter im Nahbereich der Kirchgasse festnehmen und auf die Polizeidienststelle bringen.
Bei der Überprüfung der sichergestellten Waffe stellte sich heraus, dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelte.
Für den 45-Jährigen hat dieser Vorfall nun gravierende Konsequenzen: Durch den Einsatz der Waffe – selbst wenn es „nur“ eine Schreckschusswaffe ist – erfüllt der Tatbestand nicht mehr nur den einfachen Ladendiebstahl. Der Mann muss sich nun wegen Diebstahls mit Waffen sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
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