Gesundheitswarnung
Vorsorgliches Abkochgebot für Trinkwasser in Wiesbaden bleibt vorerst bestehen – Nachuntersuchungen bislang unauffällig
Das am vergangenen Freitag erlassene vorsorgliche Abkochgebot für das Wiesbadener Trinkwasser bleibt weiterhin bestehen, obwohl alle nach der auffälligen Probe durchgeführten Nachuntersuchungen bislang unauffällig waren. Die Wasserversorgungsbetriebe, ESWE Versorgung und die Stadt arbeiten mit Hochdruck daran, die drei negativen Testergebnisse in Folge zu erhalten, die zur Aufhebung der Anordnung zwingend erforderlich sind.
Symbolfoto: Canva
Die jüngsten Nachuntersuchungen an einer Trinkwasser-Netzmessstelle in der westlichen Innenstadt Wiesbadens sowie im gesamten Verteilnetz verliefen bislang ohne Auffälligkeiten. Trotzdem bleibt das Abkochgebot für das Trinkwasser weiterhin aus Vorsorgegründen bestehen, nachdem zuvor am letzten Freitag, 31. Oktober, an einer repräsentativen Messstelle eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt worden war. Die Maßnahme soll die Gesundheit der Wiesbadener Bürger bestmöglich schützen.
Wann wird das Abkochgebot aufgehoben?
Damit die Abkochanordnung aufgehoben werden kann, müssen drei aufeinanderfolgende Wasserproben mit negativem Testergebnis vorliegen. Die letzten Proben dieser Testserie werden am Montag, 3. November, entnommen. Mit Ergebnissen ist frühestens am Dienstagabend, 4. November, zu rechnen. Sobald die Auswertungen vorliegen, werden die WLW, ESWE Versorgung und die Stadt Wiesbaden umgehend über das weitere Vorgehen informieren.
Strenge Kontrollen für höchste Trinkwasserqualität
Um sicherzustellen, dass das Wiesbadener Wasser stets den gesetzlichen Normen entspricht, werden regelmäßig Proben aus verschiedenen Teilen des Verteilungsnetzes gezogen. Die Proben durchlaufen verschiedene Analysestufen, insbesondere eine mikrobiologische Prüfung gemäß der Trinkwasserverordnung. Wiesbaden wird aus unterschiedlichen Quellen wie dem Hessischen Ried, den Taunusstollen oder dem Schiersteiner Wasserwerk versorgt – Einflüsse und Durchmischungen im Netz sind daher möglich. Die auffällige Probe war repräsentativ für das Netz, weshalb die Empfehlung zum Abkochen stadtweit ausgesprochen wurde.
Ausgenommen vom Abkochgebot sind weiterhin die Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim, da sie vom Mainzer Versorgungsnetz beliefert werden und eigenen Kontrollstandards unterliegen.
Antworten und Informationen für Bürger
Die wichtigsten Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Abkochgebot finden Bürger unter wiesbaden.de/krisenfall, inklusive Übersetzung in zahlreiche Sprachen. Ein automatischer Übersetzungsservice erleichtert den Zugang für mehrsprachige Haushalte.
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