Gesundheitswarnung
Was Sie jetzt wissen müssen – Die dringendsten Fragen zum Wiesbadener Abkochgebot und zur Entwarnung
Angesichts des vorsorglichen Abkochgebots für das Wiesbadener Trinkwasser herrscht bei vielen Bürgerinnen und Bürgern Verunsicherung. Wir haben haben den aktuellen Stand und eine Liste mit den derzeit wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema.
Symbolfoto: Canva
Nach der bakteriologischen Verunreinigung einer Netzmessstelle im Wiesbadener Trinkwassernetz gilt seit Freitagabend, 31. Oktober, ein vorsorgliches Abkochgebot für das gesamte Stadtgebiet (ausgenommen Amöneburg, Kastel und Kostheim). Zwar besteht keine konkrete Gesundheitsgefahr, doch die Stadt und das Gesundheitsamt raten dringend dazu, Leitungswasser vor der Nutzung abzukochen.
Warum wurde das Abkochgebot verhängt?
Bei einer routinemäßigen Untersuchung wurde an einer Netzmessstelle in der Innenstadt eine bakterielle Verunreinigung festgestellt. Andere Proben blieben unauffällig. Dennoch wurde das Abkochgebot vorsorglich für das gesamte Wiesbadener Stadtgebiet ausgesprochen.
Laut Gesundheitsamt handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme – eine konkrete Gefährdung sei nicht bekannt. Erst wenn drei aufeinanderfolgende Proben negativ ausfallen, kann das Abkochgebot aufgehoben werden. Das wird frühestens ab Dienstag, 4. November, erwartet.
Wie kocht man Wasser richtig ab?
Um das Wasser sicher zu nutzen, sollte es einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend drei Minuten lang gekocht werden. Danach lässt man es mindestens zehn Minuten lang langsam abkühlen.
Alternativ kann abgepacktes Trinkwasser aus dem Handel verwendet werden.
Wofür muss das Wasser abgekocht werden?
Das Abkochen ist insbesondere für folgende Anwendungen erforderlich:
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Trinken und Zubereiten von Getränken (auch Eiswürfel)
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Kochen und Zubereiten von Lebensmitteln
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Waschen von Obst, Gemüse, Salat
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Medizinische Zwecke (z. B. Wundreinigung, Nasenspülungen)
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Zähneputzen
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Geschirrspülen von Hand
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Trinkwasser für empfindliche Haustiere
Nicht erforderlich ist das Abkochen für:
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Duschen, Baden, Körperpflege
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Waschen von Kleidung (ab 40 Grad)
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Spülmaschinen mit Temperaturen über 60 Grad
Was gilt für Kinder, Schwangere und empfindliche Personen?
Für Kinder und Schwangere gelten keine besonderen Maßnahmen. Abgekochtes Wasser kann unbedenklich verwendet werden.
Zur Zubereitung von Säuglingsnahrung darf nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser genutzt werden.
Kann man sich mit Leitungswasser noch waschen oder putzen?
Ja, Duschen und Baden sind weiterhin unbedenklich. Lediglich offene Wunden sollten wasserdicht abgedeckt werden.
Zum Zähneputzen sollte ausschließlich abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden.
Für das Reinigen von Küchenflächen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, empfiehlt die Stadt ebenfalls abgekochtes Wasser.
Kaffeemaschinen, Eiswürfel und Spülmaschinen
Kaffeemaschinen dürfen nur genutzt werden, wenn sie das Wasser auf mindestens 82 Grad erhitzen.
Für die Herstellung von Eiswürfeln oder Kaltgetränken gilt: nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwenden.
Gewerbliche Spülmaschinen dürfen genutzt werden, wenn sie den Anforderungen der DIN 10512 entsprechen und bei mindestens 80 Grad spülen.
Dürfen Haustiere das Wasser trinken?
Ja, die meisten Tiere verfügen über ein robustes Immunsystem und können Leitungswasser bedenkenlos trinken.
Nur bei Aquarien sollte Vorsicht geboten sein, da eine mögliche toxische Wirkung auf Fische nicht ausgeschlossen werden kann.
Wann wird das Abkochgebot aufgehoben?
Das Abkochgebot bleibt bestehen, bis dem Gesundheitsamt Wiesbaden drei aufeinanderfolgende negative Laborbefunde vorliegen. Erst dann kann das Wasser wieder ohne Einschränkungen genutzt werden.
Sobald das Gesundheitsamt Entwarnung gibt, informieren die Wasserversorgungsbetriebe (WLW), ESWE Versorgung und die Stadt Wiesbaden über ihre Webseiten, Social-Media-Kanäle sowie lokale Medien.
Mehrsprachige Informationen online
Unter wiesbaden.de/krisenfall stehen alle Informationen zum Abkochgebot jetzt mehrsprachig zur Verfügung. Mit einem Klick auf das Symbol mit den zwei Sprechblasen lassen sich die FAQ automatisch übersetzen – eine wichtige Hilfe für alle, die sich in ihrer Muttersprache informieren möchten.
Das Abkochgebot in Wiesbaden ist eine reine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Gesundheit. Das Leitungswasser kann weiterhin für viele Zwecke genutzt werden, muss jedoch vor dem Trinken oder Kochen abgekocht werden. Die Stadt bittet um Geduld und Verständnis, bis das Gesundheitsamt Entwarnung geben kann.
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Aufgrund einer bei einer routinemäßigen Netzmessung in der Wiesbadener Innenstadt festgestellten bakteriologischen […]



