Tierseuche

Vogelgrippe bestätigt: Stadt reagiert mit Allgemeinverfügung

Nach dem Nachweis der Geflügelpest bei zwei Kranichen in Wiesbaden hat die Stadt eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Ab dem 4. November gelten umfassende Schutzmaßnahmen mit Einschränkungen für Geflügelmärkte und Hundehalter. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung des Virus aus der Wildvogelpopulation zu verhindern.

Von: |Erschienen am: 31. Oktober 2025 17:17|

Symbolfoto

Die hochansteckende Geflügelpest, auch als Vogelgrippe bekannt, ist in Wiesbaden nachgewiesen worden. Ab Dienstag, 4. November, gilt eine neue Allgemeinverfügung, die verschiedene Schutzmaßnahmen vorsieht. Erst vor wenigen Tagen hatte der Tier- und Pflanzenpark Fasanerie Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung ergriffen.

Dazu zählen die verpflichtende Aufstallung von Geflügel, erweiterte Biosicherheitsvorgaben sowie eine Leinenpflicht für Hunde entlang von Rhein und Main. Ziel ist es, eine Einschleppung des Virus aus der Wildvogelpopulation zu verhindern.

Nachgewiesene Fälle bei Wildvögeln

Ein am 26. Oktober in Igstadt tot aufgefundener Kranich wurde am 29. Oktober im Hessischen Landeslabor positiv auf Influenza A H5, als Vogelgrippe bekannt, getestet. Auch ein weiterer Kranich aus Klarenthal wurde am 30. Oktober als Träger des Virus bestätigt.

In mehreren angrenzenden Landkreisen häufen sich ebenfalls die Nachweise, weshalb Wiesbaden nun reagiert. Ab dem 4. November gilt ein flächendeckendes Aufstallungsgebot für alle Geflügelhalter. Das Veterinäramt empfiehlt, die Maßnahmen bereits vor Inkrafttreten umzusetzen.

Einschränkungen für Geflügelmärkte und Hundehalter

Zusätzlich zur Aufstallung sind Märkte, Ausstellungen und Börsen untersagt, bei denen Geflügel oder mit Geflügel gehaltene Vogelarten gehandelt oder präsentiert werden. Hundehalter müssen ihre Tiere entlang des Rheins und des Mains im Abstand von hundert Metern zur Uferlinie anleinen.

Verhalten bei Fund von toten Vögeln

Die Stadt bittet alle Bürger, tote Vögel nicht zu berühren und entsprechende Funde zu melden. Besonders gefährdet sind Wassergeflügel wie Schwäne, Enten, Gänse und Kraniche sowie Greifvögel. Auch einzelne tote Tiere sollten gemeldet werden. Singvögel und Tauben gelten als weniger empfänglich für das Virus.

Erst wenn mehrere Vögel krank erscheinen oder tot aufgefunden werden, sollte das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 0611 / 890770 oder per E-Mail an veterinaeramt@wiesbaden.de informiert werden. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Feuerwehr Wiesbaden unter 0611 / 31130000 erreichbar.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe

Antworten auf häufige Fragen zur Geflügelpest sowie zur aktuellen Allgemeinverfügung für November 2025 sind online abrufbar unter:
FAQs zur Geflügelpest in Wiesbaden

Allgemeinverfügung zur Hochpathogenen Aviären Influenza

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