Verkehrswende Wiesbaden
Neue Verkehrsführung Klopstockstraße: Durchfahrt bald gesperrt
Im Wiesbadener Dichterviertel wird die Verkehrsführung an der Klopstockstraße/Kastanienplatz jetzt angepasst. Die direkte Durchfahrt mit dem Auto vom 1. zum 2. Ring wird künftig unterbrochen. Fußgänger und Radfahrer können die Verbindung weiterhin nutzen.
Foto: Stadt Wiesbaden
Im Wiesbadener Dichterviertel setzt die Landeshauptstadt eine weitere Maßnahme zur Verkehrsberuhigung um. Grundlage ist ein Beschluss des Ortsbeirates Südost, der darauf abzielt, den Durchgangsverkehr in Wohngebieten zu reduzieren.
Konkret betrifft die Änderung den Bereich Klopstockstraße vor der Einmündung Wielandstraße am Kastanienplatz.
Bauarbeiten zur Verkehrsberuhigung
Die Umgestaltung der Verkehrsführung beginnt am Montag, 27. Oktober, und soll bis Freitag, 14. November, abgeschlossen sein. Während der Bauphase kann es zu temporären Einschränkungen kommen, für die die Stadt um Verständnis bittet.
Durchfahrt mit PKW künftig unterbrochen
Nach Abschluss der Arbeiten wird die direkte Verbindung mit Kraftfahrzeugen von der Klopstockstraße zwischen dem 1. und 2. Ring nicht mehr möglich sein.
Fußgänger sowie Radfahrende können die Strecke weiterhin uneingeschränkt nutzen. Grundstücke bleiben mit dem Auto erreichbar, teilweise jedoch über alternative Zufahrten.
Neue Zufahrtswege für Hebbelstraße und Raabestraße
Die Hebbelstraße und die Raabestraße sind künftig vom 2. Ring aus über die Klopstockstraße sowie von der Schiersteiner Straße über die Wolfram-von-Eschenbach-Straße erreichbar. Die Stadt Wiesbaden informiert darüber, dass alle Wohnadressen weiterhin angefahren werden können.
Weniger Durchgangsverkehr als Ziel
Mit der Maßnahme zur Verkehrsberuhigung verfolgt die Stadt das Ziel, die Lebensqualität der Anwohner im Dichterviertel zu verbessern. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat wird das Verkehrsdezernat die Auswirkungen der neuen Verkehrsführung in den kommenden Monaten beobachten und auswerten. Sollte sich Anpassungsbedarf ergeben, sind Änderungen wie die Umstellung von Einbahnstraßenregelungen vorgesehen.
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