Digitaler Schub

Kloppenheimer Verein profitiert von einem hessischen Förderprogramm

Der Reit- und Fahrverein 1926 Wiesbaden-Kloppenheim erhält eine finanzielle Unterstützung aus dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ des Landes Hessen. Ziel ist es, die Vereinsverwaltung zukunftsfähig und effizient zu gestalten. Finanzminister Prof. Dr. Alexander Lorz überbrachte persönlich den Förderbescheid.

Von: |Erschienen am: 20. Oktober 2025 13:12|

Foto: HMdF

Mit dem Landesprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ fördert die Hessische Landesregierung gezielt die digitale Weiterentwicklung gemeinnütziger Organisationen.

Auch der Reit- und Fahrverein 1926 im Wiesbadener Stadtteil Kloppenheim gehört nun zu den Begünstigten. Der Verein plant, seine Verwaltungsprozesse zu modernisieren und erhält dafür eine Förderung in Höhe von 6774 Euro.

Förderbescheid für den Reit- und Fahrverein Kloppenheim

Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz (CDU) überbrachte den Förderbescheid persönlich und betonte die Bedeutung digitaler Strukturen für das Ehrenamt: „Mit dem Förderprogramm Ehrenamt digitalisiert! stärken wir gezielt das Engagement gemeinnütziger Organisationen in Hessen, denn Digitalisierung macht die Vereinsarbeit effizienter.

Ich freue mich, dass wir den Reit- und Fahrverein 1926 mit rund 7000 Euro fördern können, damit er seine Verwaltung zukunftsfähig gestalten kann. Damit schaffen wir die besten Voraussetzungen für eine moderne und unkomplizierte Vereinsarbeit.“

Ehrenamt digitalisiert bringt Chancen für Vereine

In seiner Ansprache hob Lorz die Vorteile der Digitalisierung für Vereine hervor: „Digitalisierung bietet auch den Vereinen im Land enorme Chancen. Sie hilft ihnen dabei, Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und Zeit für das Wesentliche zu gewinnen: ihre inhaltliche Arbeit.

Seit dem Programmstart von Ehrenamt digitalisiert! haben wir gemeinnützige Organisationen mit mehr als 8,2 Millionen Euro bei ihrer Digitalisierung unterstützt. Gemeinsam gestalten wir eine zukunftsfähige und starke Ehrenamtslandschaft in Hessen.“

Zahlen und Fakten zum Förderprogramm

Seit dem Start des Programms im Jahr 2020 wurden rund 1000 Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von über 8,2 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen in Hessen vergeben.

Ziel ist es, die digitale Infrastruktur innerhalb der Vereine zu stärken und Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderberechtigt sind gemeinnützige Vereine, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts mit Sitz oder Projektumsetzung in Hessen. Die Förderung konzentriert sich auf Maßnahmen zur Digitalisierung der internen Verwaltung und Struktur.

Dazu zählen unter anderem digitale Mitgliederverwaltung, virtuelle Vorstandssitzungen, optimierte interne Abläufe sowie die Kommunikation mit Ehrenamtlichen und Mitgliedern. Fördermittel können für Software, Hardware oder entsprechende Dienstleistungen beantragt werden. Besonders gefragt sind ganzheitliche und nachhaltige Konzepte.

Neue Antragsrunde geplant

Für das Jahr 2025 sind derzeit keine neuen Förderanträge für Ehrenamt digitalisiert möglich. Sobald eine neue Antragsphase beginnt, informiert das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation auf seiner Website.

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