Nachbesserungen
Erleichterung für Hessens Wirtschaft: Mansoori pausiert Bescheide zu Corona-Soforthilfen
Das Hessische Wirtschaftsministerium hat die Bescheiderstellung im Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen bis auf Weiteres gestoppt. Grund für das Moratorium ist die laufende Prüfung, ob zusätzliche Erleichterungen für betroffene Unternehmen und Selbstständige rechtlich möglich sind. Minister Mansoori betonte, dass in den letzten Wochen zahlreiche Gespräche mit Verbänden und Betroffenen geführt wurden, um bestehende Problemfelder und Vorschläge für faire Nachbesserungen aufzunehmen.
Symbolfoto
Gerechtigkeitsfrage – Zeitgewinn für rechtliche Prüfung
Wirtschaftsminister Mansoori betonte am Dienstag, 30. September, in Wiesbaden, dass er in den letzten Wochen intensiv mit Verbänden, Unternehmen und Soloselbstständigen gesprochen habe. Dabei seien Fragen und Vorschläge aufgekommen, die – sofern sie rechtlich zulässig sind – zu einer Entlastung der Betroffenen führen könnten.
„Ich möchte daher alle rechtskonformen Möglichkeiten ausschöpfen, um Erleichterungen für die Betroffenen zu erzielen. Das ist für mich auch eine Gerechtigkeitsfrage,“ erklärte Mansoori.
Durch das Moratorium gewinne das Ministerium die notwendige Zeit, um diese potenziellen Erleichterungen rechtssicher prüfen zu können.
Was das Moratorium für Betroffene bedeutet
Das Moratorium wirkt sich unmittelbar auf das laufende Rückmeldeverfahren aus. Bis zum Abschluss der Prüfungen gilt:
- Keine neuen Bescheide: Es werden ab sofort keine neuen Bescheide versandt.
- Fristen ausgesetzt: Laufende Fristen zur Rückmeldung sind ebenfalls ausgesetzt. Betroffene Unternehmen müssen aktuell nichts weiter unternehmen.
- Transparenz und Information: Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden die Betroffenen rechtzeitig und transparent über die Ergebnisse und gegebenenfalls neue Fristen informiert.
Das Ministerium stellte zudem klar, dass alle bisher erlassenen Bescheide noch einmal überprüft werden, sollte es zu einer Änderung des Verfahrens kommen – hier gelte der Gleichheitsgrundsatz.
Bereits im Vorfeld hatte das Ministerium Erleichterungen wie die Erhöhung der Bagatellgrenze von 500 auf 1.000 Euro sowie Möglichkeiten zur Stundung und zum Erlass der Hilfen klargestellt.
Auch der Hessische Handessverband hat erleichtert darauf reagiert: „Rückmeldeverfahren zu Corona-Soforthilfen in Hessen vorerst gestoppt“.
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