Transaktionscheck
Neue Überweisungsregeln: Zahlungen nur noch an Landeshauptstadt Wiesbaden
Die EU prüft bei SEPA-Überweisungen ab Oktober, ob Name und IBAN des Empfängers übereinstimmen. Wiesbaden bittet Bürger und Unternehmen, ihre Zahlungsvorlagen zu aktualisieren, um Verzögerungen zu vermeiden.
Foto: Logo Landeshauptstadt Wiesbaden
Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist darauf hin, dass ab Oktober 2025 eine neue EU-Vorgabe zur Erhöhung der Zahlungssicherheit gilt.
VoP ab Oktober
Ab Donnerstag, 9. Oktober, tritt die EU-weite Regelung zur Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen in Kraft. Die sogenannte „Verification of Payee (VoP)“ soll den Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union sicherer gestalten und Fehlüberweisungen sowie Betrugsversuche deutlich verringern.
Prüfung von Name und IBAN
Künftig wird bei jeder Überweisung überprüft, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN übereinstimmt. Bei Abweichungen kann die Zahlung verzögert, zurückgewiesen oder nur nach zusätzlicher Bestätigung ausgeführt werden.
Handlungsempfehlung für Bürger und Unternehmen
Die Landeshauptstadt Wiesbaden bittet alle Bürger sowie Unternehmen, ihre gespeicherten Zahlungsvorlagen und Daueraufträge zu überprüfen. Um eine reibungslose und fristgerechte Abwicklung sicherzustellen, muss als Zahlungsempfänger künftig ausschließlich folgende Bezeichnung verwendet werden: Landeshauptstadt Wiesbaden.
Unterstützung durch die Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung bedankt sich für die Mithilfe bei der Umsetzung dieser wichtigen Sicherheitsmaßnahme für SEPA Überweisungen. Für Rückfragen stehen die zuständigen Stellen gerne zur Verfügung.
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