Verkehrsunfall
Hund angefahren und einfach liegengelassen – Fahrer flüchtet
Am Samstagabend ereignete sich in Wiesbaden-Bierstadt ein herzloser Vorfall. Ein entlaufener Hund wurde von einem Auto angefahren und verletzt – doch der Fahrer oder die Fahrerin fuhr einfach davon. Die Polizei ermittelt nun wegen Unfallflucht und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.
Symbolfoto
Im Wiesbadener Stadtteil Bierstadt hat sich am Samstagabend, 5. Juli, ein Fall von Verkehrsunfallflucht ereignet – betroffen war diesmal nicht etwa ein Mensch, sondern ein Hund. Zwischen 19:00 Uhr und 20:00 Uhr kam es zu dem ungewöhnlichen, aber folgenschweren Vorfall: Ein Hund war aus einem Grundstück in der Schultheißstraße ausgebrochen und auf die Fahrbahn gelaufen. Dort wurde er von einem vorbeifahrenden Pkw erfasst. Trotz des offensichtlichen Zusammenstoßes hielt das Fahrzeug jedoch nicht an.
Tier verletzt – Fahrer flüchtet
Das Tier erlitt Verletzungen und wurde nach dem Unfall medizinisch versorgt. Der oder die Unfallverursacherin kümmerte sich nicht um das verletzte Tier und beging somit Fahrerflucht – was auch bei Tierunfällen als Verkehrsunfallflucht gilt und strafrechtlich verfolgt wird.
Polizei sucht Zeuginnen und Zeugen
Der Regionale Verkehrsdienst der Polizei Wiesbaden hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet dringend um Hinweise aus der Bevölkerung. Wer den Vorfall beobachtet hat oder Angaben zum Fahrzeug bzw. zur Fahrerin oder zum Fahrer machen kann, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 0611 / 345-0 zu melden.
Tierliebe endet nicht mit dem Gaspedal
Das mutmaßlich rücksichtslose Verhalten des oder der Unbekannten sorgt bei vielen für Fassungslosigkeit. Denn auch Tiere gelten im Straßenverkehr nicht als „Sache“, sondern als Lebewesen mit Schutzrechten. Wer ein Tier anfährt, ist gesetzlich verpflichtet, zu halten und – sofern zumutbar – Hilfe zu leisten oder die Polizei zu informieren.
Wenn Sie selbst in eine ähnliche Situation geraten – sei es mit einem Haustier oder einem Wildtier – gilt: Sofort anhalten, sichern, erste Hilfe leisten (soweit möglich) und die Polizei verständigen. Auch Tiere haben ein Recht auf Hilfe – und wer flüchtet, macht sich strafbar.
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