Wetter / Gefahrenlage
Waldbrand-Warnstufe 4 in Wiesbaden – Striktes Grillverbot auf allen öffentlichen Plätzen
Es ist heiß, trocken – und gefährlich: Wegen der anhaltenden Dürre und sommerlichen Hitze hat die Stadt Wiesbaden die Waldbrand-Warnstufe auf Stufe 4 erhöht. Ab sofort gilt ein absolutes Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen – auch für Gasgrills.
Symbolfoto
Angesichts der anhaltend trockenen und sehr warmen Witterung hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) die Waldbrandwarnstufe für die Landeshauptstadt Wiesbaden deutlich erhöht. Ab Mittwoch, 2. Juli, steigt die Warnstufe von 2 auf 4. Diese Verschärfung bringt weitreichende Konsequenzen mit sich: Es gilt ab sofort ein absolutes Grillverbot auf allen öffentlichen Grillplätzen, sowohl in als auch am Wald. Dieses Verbot umfasst auch Gasgrills und ähnliche Geräte.
Strengere Kontrollen und ganzjähriges Rauchverbot im Wald
Zum Schutz des Waldes, der bei dieser Trockenheit besonders gefährdet ist, gilt das ganzjährige Rauchverbot im Wald weiterhin uneingeschränkt. Ordnungskräfte werden die Einhaltung des Grill- und Rauchverbots verstärkt kontrollieren, um Waldbrände zu verhindern.
Besondere Auflagen für Veranstalter
Auch für Veranstalter gelten mit der Warnstufe 4 verschärfte Regeln:
- Ein Grillverbot für Kohlegrills ist einzuhalten.
- Das Grillen in Pavillons oder Zelten ist ebenfalls untersagt.
- Ausgenommen von diesem Verbot sind Foodtrucks oder Anhänger mit festem Boden. Diese müssen jedoch ihre Stellflächen und die Stellflächen anderer Fahrzeuge zum Auf- und Abbau ausreichend bewässern.
- Veranstalter sind zudem verpflichtet, zusätzliche Löschmittel (Feuerlöscher, gefüllte Wassereimer) vorzuhalten.
- Gegebenenfalls müssen Grasflächen vor Beginn einer Veranstaltung ausreichend bewässert werden.
- Das Abbrennen von Feuerwerk und Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen müssen zuvor mit dem Umweltamt abgestimmt werden.
- Gaststätten und Kleingärten, die sich innerhalb einer 100-Meter-Luftlinie zum Wald befinden, dürfen keine Feuer oder Pyrotechnik entzünden.
Waldbrand- und Grasland-Feuer-Index: Die Gefahrstufen
Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) und der Grasland-Feuer-Index (GFI) sind entscheidende Indikatoren für die meteorologische Brandgefahr. Sie zeigen die Gefährdung in fünf Stufen an: von 1 (sehr geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Diese Indizes dienen den Landesbehörden zur Einschätzung der Gefahr und zur Herausgabe entsprechender Warnungen. Während die Stufen 1 und 2 keine Maßnahmen erfordern, werden ab Stufe 3 Waldgrillplätze geschlossen. In Stufe 4, die nun in Wiesbaden gilt, greift das generelle Grillverbot auf öffentlichen Plätzen. Bei Erreichen der höchsten Stufe 5 kommen neben dem Grillverbot noch strengere Auflagen für Veranstalter hinzu.
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr in Wiesbaden finden Interessierte online unter www.wiesbaden.de/waldbrandgefahr.
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