Digitalpause
Hessen radikal: Handy-Nutzungsverbot an allen Schulen
In Wiesbaden wurde jetzt bekannt gegeben, dass Hessen ab dem Schuljahr 2025/26 die private Handynutzung auf Schulhöfen und in Klassenräumen verbietet. Das neue Gesetz setzt auf Ruhe, Konzentration und digitale Erziehung – und trifft damit einen Nerv bei Eltern, Lehrkräften und sogar bei Schülern selbst.
Foto: Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden
In Hessen wurde ein bedeutender Schritt für den Schulalltag vollzogen: Der Landtag hat in dritter Lesung eine Änderung des Hessischen Schulgesetzes beschlossen, mit der ab dem kommenden Schuljahr an allen Schulen sogenannte „Smartphone-Schutzzonen“ verbindlich eingeführt werden.
Ziel ist es, dem Gebrauch privater Mobilgeräte entgegenzuwirken und altersgerechte Räume zu schaffen, die Konzentration, soziales Miteinander und psychische Gesundheit fördern. Parallel wird die Vermittlung von Medienkompetenz zu einem noch zentraleren Bestandteil schulischer Bildung gemacht.
Bildungsminister Schwarz glücklich
Bildungsminister Armin Schwarz (CDU) zeigte sich erfreut über den Beschluss: „Mit unseren neuen Smartphone-Schutzzonen beenden wir eine andauernde Diskussion, schützen die Gesundheit unserer Kinder und fördern die Konzentration und das soziale Miteinander im Schulalltag.“
Weiter betonte er die Vorreiterrolle Hessens: „Die gesetzliche Verankerung von Smartphone-Schutzzonen ist ein großer Erfolg. Wir haben in Hessen schnell gehandelt, weil es keine Zeit zu verlieren gibt, und setzen damit deutschlandweit Maßstäbe.“ Schwarz sieht in der Regelung einen wirksamen Schutz vor den Risiken exzessiver Smartphone-Nutzung: „Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und das Lernen junger Menschen auswirkt.“
Medienbildung wird weiter gestärkt
Zugleich kündigte der Minister an, die medienpädagogische Arbeit in den Schulen weiter auszubauen. Auch Eltern sollen künftig stärker unterstützt werden.
„Es ist wichtig, unseren Schülerinnen und Schülern einen bewussten und kompetenten Umgang mit modernen Medien sowie digitalen Geräten beizubringen und diesen zu fördern. Es geht um eine verantwortungsvolle Vorbereitung unserer jungen Menschen auf ein digitales Leben. Dafür werden wir unsere Angebote ständig ausweiten.“
WHO- und OECD-Berichte untermauern die Initiative
Zahlreiche Studien – unter anderem von der WHO und der OECD – belegen die negativen Folgen eines übermäßigen digitalen Medienkonsums bei jungen Menschen.
Dauerhafte Erreichbarkeit, exzessive Bildschirmzeiten und der soziale Druck durch digitale Netzwerke beeinträchtigen nicht nur die schulischen Leistungen und die Konzentrationsfähigkeit, sondern auch das emotionale Wohlbefinden und die sozialen Kompetenzen.
Zustimmung ver Schulen
Die Entscheidung der Landesregierung trifft auf breite Unterstützung – insbesondere bei Lehrkräften, Eltern und offenbar auch bei den Schülervertretungen selbst. Viele Schulen hatten sich ausdrücklich klare Regelungen gewünscht, um konzentriertes Lernen und echte persönliche Begegnungen wieder stärker zu ermöglichen.
Schwarz unterstreicht den praktischen Nutzen des Gesetzes: „Es schafft zusätzliche Zonen und Zeiten, in denen Schülerinnen und Schüler wieder zur Ruhe kommen, sich besser auf den Unterricht fokussieren und stärker in persönliche Beziehungen investieren können.“
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von Wiesbadenaktuell.de und folgen Sie uns auch auf Instagram sowie auf Threads!
Infobox
Diese Verbote sieht das Gesetz ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 vor:
- Die private Verwendung mobiler Endgeräte für Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich unzulässig. Das Mitführen ist gestattet.
- An weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) können einzelne Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung für definierte Bereiche in der Schulordnung getroffen werden. Dies können beispielsweise Räumlichkeiten für Schüler der Oberstufe sein. Für Grundschulen ist das nicht vorgesehen.
- Zulässig in allen Jahrgangsstufen ist die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken, ausschließlich, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet. Hierbei geht es beispielsweise um Unterricht in der Medienbildung.
- Eine private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder im Notfall.
- Bei unzulässiger Verwendung kann das private digitale Endgerät vorübergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.
Zum 200-jährigen Jubiläum startet das Museum Wiesbaden gemeinsam mit der Nassauischen Sparkasse ein umfangreiches […]
