Kunst und Kultur
Neues Förderangebot für kreative Köpfe in Wiesbaden
Wiesbaden schreibt erstmals ein Arbeitsstipendium für die Darstellende Kunst aus. Mit einer monatlichen finanziellen Unterstützung fördert die Stadt kreative Recherchen und neue künstlerische Ansätze – ohne Produktionsdruck. Die Bewerbungsfrist läuft.
Foto: Logo Kulturamt Wiesbaden
Erstmals bietet das Kulturamt Wiesbaden ein spezielles Arbeitsstipendium für die Darstellende Kunst an. Interessierte haben ab sofort bis einschließlich Sonntag, 20. Juli, die Möglichkeit, sich um eine Förderung zu bewerben.
Das Stipendium umfasst zwei Monate im Zeitraum von September bis Dezember 2025 und ist mit 2.000 Euro monatlich dotiert. Unterstützt werden insbesondere künstlerische Recherche- und Arbeitsprozesse, die nicht zwangsläufig in eine Bühnenproduktion münden müssen.
Kreative Arbeit ohne Produktionszwang
Die Darstellende Kunst lebt von ihrer Vielfalt und experimentellen Form. Gerade zu Beginn eines Projekts ist oft unklar, in welche Richtung sich eine Idee entwickelt.
Häufig sind bereits in der Konzeptionsphase erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen gefragt – ohne Garantie auf eine sichtbare Umsetzung. Das neue Stipendium nimmt diese Realität in den Blick und schafft Raum für künstlerische Freiheit.
Ein Plädoyer für die Kunstfreiheit
„Die Darstellende Kunst ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Stadt und prägt das kulturelle Gesicht Wiesbadens auf einzigartige Weise. Ihre Qualität und impulsgebende Kraft wollen wir erhalten und ausbauen. Das Arbeitsstipendium soll es den Kulturschaffenden ermöglichen, sich intensiv mit einer Idee oder Fragestellung auseinanderzusetzen und sich kreative Freiräume zu bewahren“, sagt Kulturdezernent Dr. Hendrik Schmehl (SPD).
Bewerbung und weitere Informationen
Angesprochen sind Kunstschaffende aus Wiesbaden, die im Bereich Darstellende Kunst tätig sind. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich digital über das städtische Förderportal unter kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden.
Eine vorherige Registrierung ist notwendig. Die Frist endet am Sonntag, 20. Juli. Mit einer Entscheidung ist voraussichtlich Mitte August zu rechnen. Ausführliche Informationen zu Bedingungen und Inhalt der Ausschreibung sind hier abrufbar.
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