Polizeieinsätze

Aktion gegen Hass im Netz: Durchsuchungen und Vernehmungen bei 12 Beschuldigten – Auch in Wiesbaden 

Ein klares Signal gegen die Flut des Hasses im Netz. Die hessischen Strafverfolgungsbehörden haben sich am Mittwoch mit voller Wucht am 12. bundesweiten Aktionstag gegen Hasspostings beteiligt. Das Ergebnis: 12 Beschuldigte im Alter von 28 bis 73 Jahren wurden ins Visier genommen, ihre Wohnungen durchsucht oder sie zur Vernehmung vorgeladen. Darunter auch ein Mann aus Wiesbaden.

Von: |Erschienen am: 25. Juni 2025 12:30|

Symbolfoto

Im Rahmen des 12. bundesweiten Aktionstages gegen Hasspostings am heutigen Mittwoch, 25. Juni, haben die hessischen Strafverfolgungsbehörden, koordiniert durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ZIT) und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA), umfangreiche Maßnahmen durchgeführt. Gegen insgesamt 12 Beschuldigte – eine Frau und elf Männer im Alter von 28 bis 73 Jahren – wurden in verschiedenen Städten und Landkreisen Hessens Durchsuchungen und Vernehmungen vorgenommen.

Die Maßnahmen sind Teil einer bundesweiten Aktion, bei der in allen 16 Bundesländern über 180 strafprozessuale Maßnahmen durchgeführt wurden. Die hessischen Beschuldigten stammen aus Frankfurt am Main, Gießen, Marburg und Wiesbaden sowie den Landkreisen Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Marburg-Biedenkopf, Rheingau-Taunus und Vogelsberg. Einige von ihnen sind bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten.

Durchsuchung in Wiesbaden

Auch in der hessischen Landeshauptstadt wurde im Rahmen des Aktionstages eine Durchsuchung durchgeführt. Betroffen war ein 28 Jahre alter Mann, gegen den wegen des Tatvorwurfs der Bedrohung auf einer Social-Media-Plattform ermittelt wird. Seine Wohnung wurde durchsucht. Die weitere Ermittlungen laufen.

Schwere Vorwürfe – Aufrufe zu Straftaten, Volksverhetzung und Beleidigung

Den Beschuldigten werden unter anderem der Verdacht der Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB), der Volksverhetzung (§ 130 StGB), der Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) sowie der Beleidigung (§§ 185 ff. StGB) vorgeworfen. Konkret geht es dabei auch um Postings in einer Facebook-Gruppe, die zur Ermordung anderer Menschen aufgerufen haben sollen, sowie um Beiträge, die als Reaktion auf ein YouTube-Video die Tötung anderer Menschen befürworteten.

An den Einsatzmaßnahmen waren neben der ZIT und dem HLKA auch die Staatsanwaltschaften Hanau, Marburg und Wiesbaden sowie die Polizeipräsidien Mittelhessen, Südosthessen und Westhessen beteiligt.

Meldestelle „HessenGegenHetze“ als wichtige Säule

Ein wesentlicher Teil der zugrundeliegenden Ermittlungsverfahren basiert auf Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern bei der Meldestelle HessenGegenHetze. Diese wurde im Januar 2020 im Rahmen des Aktionsprogramms #HESSENGEGENHETZE der hessischen Landesregierung beim Hessen CyberCompetenceCenter (Hessen3C) eingerichtet. Die Plattform ermöglicht es Bürger:innen, Amts- und Mandatsträger:innen, Unternehmen, Behörden und Institutionen, sämtliche Hinweise auf Hass und Hetze im Internet einfach und auf Wunsch auch anonym über ein Webformular unter https://hessengegenhetze.de zu melden.

Seit Anfang 2020 bis Mitte 2025 hat die Meldestelle HessenGegenHetze über 91.000 Meldungen aus der Zivilgesellschaft entgegengenommen. Bei einem Verdacht auf strafbare Inhalte leitet die Meldestelle die Informationen an die ZIT oder die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) des Bundeskriminalamtes weiter. Nach Identifizierung der Tatverdächtigen übernehmen die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden die Vorgänge.

Statement der Ermittlungsbehörden

Dr. Benjamin Krause, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, betonte die Bedeutung solcher Maßnahmen: „Wenn Hasspostings wie etwa öffentliche Aufrufe zur Tötung anderer Menschen unwidersprochen bleiben und massenhaft abrufbar sind, können diese die Hemmschwelle zur tatsächlichen Begehung solcher Taten immer weiter senken. Damit dies nicht eintritt, leisten wir als Strafverfolgungsbehörden einen Beitrag zu einer möglichst breiten gesamtgesellschaftlichen Reaktion auf diese Postings.“

Andreas Röhrig, Präsident des Hessischen Landeskriminalamts, ergänzte: „Hass begegnet uns nicht nur in der realen Welt. Gerade im Internet stellt dieses Phänomen seit Jahren eine gesellschaftliche Herausforderung dar, der auch strafrechtlich entschieden begegnet werden muss. Um Hass im Netz entschlossen entgegenzutreten, ist es wichtig, dass jeder Verantwortung übernimmt.“

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InfoBox

Was Bürgerinnen und Bürger tun können

Wer auf Hasskommentare oder extremistische Inhalte im Netz stößt, kann diese über das Webformular unter www.hessengegenhetze.de auch anonym melden.

Die Behörden setzen damit ein klares Zeichen: Hetze im Netz ist keine Lappalie – sie hat Konsequenzen.