Entsorgung / Update

Verschärfte Bioabfallverordnung ab 1. Mai: Wer falsch trennt, bekommt einen roten Zettel

Ab dem 1. Mai 2025 gilt bundesweit eine neue Obergrenze für sogenannte "Störstoffe“ im Biomüll. Künftig dürfen nur noch maximal ein Prozent Fremdmaterialien im Bioabfall enthalten sein. Wer falsch trennt, riskiert nicht nur liegen gelassene Biotonnen, sondern auch zusätzliche Kosten.

Von: |Erschienen am: 8. Mai 2025 15:01|

Was viele nicht wissen: Bereits kleinste Mengen an Plastik, Tierstreu oder Hygieneartikeln können ganze Chargen an Bioabfällen unbrauchbar machen. Statt in der Vergärungsanlage zu wertvollem Kompost verarbeitet zu werden, landet der verunreinigte Müll dann in der Verbrennung – teuer, klimaschädlich und vermeidbar.

Aus diesem Grund setzt die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt (ELW) nun verstärkt auf Kontrolle. Falsch befüllte Tonnen werden bei der regulären Sammlung konsequent nicht geleert. Stattdessen bleibt der Container stehen – mit roten Hinweisaufkleber und einem Informationsschreiben an den Haushalt. In diesem steht, das die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, die falschen Abfälle aus der Biotonne zu nehmen, so dass der Behälter am nächsten regulären Termin geleert wird.  Eine kostenpflichtige Sonderleerung ist zwar möglich – sie muss aber als Restabfall deklariert und bei der nächsten regulären Müllabholung angemeldet werden. Sonderfahrten finden nicht statt.

Diese Stoffe haben in der Biotonne nichts zu suchen

Als „Störstoffe“ gelten u.a.:

  • Plastiktüten (auch solche aus „kompostierbarem“ Bio-Plastik)

  • Tierstreu, Tierkot

  • Windeln, Reinigungstücher, Ohrenstäbchen

  • Holzreste, Möbelteile

  • Batterien oder andere Schadstoffe

  • Textilien und Kleidung

Selbst scheinbar harmlose Kleinstteile wie Etiketten oder Verpackungsrückstände führen dazu, dass Mikroplastik in den späteren Kompost gelangt – und so möglicherweise auf Felder und in unsere Nahrungskette.

Zwei Verwarnungen

Es gibt maximal zwei Verwarnungen mit rotem Anhänger. Danach wird der Inhalt dieser fehlbefüllter Biotonne kostenpflichtig als Restabfall entsorgt. Das heißt, der Eigentümer bekommt eine Rechnung über die Sonderleerung.

Tipps für die richtige Nutzung der Biotonne

  • Bioabfall in Papiertüten oder Zeitungspapier verpacken – keine Bio-Plastikbeutel verwenden

  • Flüssigkeiten vermeiden, da sie im Winter gefrieren können

  • Tonne trocken halten – z.B. durch Auslegen mit Eierkartons

  • Im Winter: Abfälle vor der Leerung lockern, um Festfrieren zu vermeiden

Sauber trennen heißt Geld und Umwelt schützen

Die neue Regelung ist ein klarer Appell an alle Haushalte: Wer konsequent trennt, schützt nicht nur Klima und Ressourcen, sondern auch den eigenen Geldbeutel – denn die Kosten für falsch entsorgten Müll tragen am Ende alle.

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