TÜV-Warnung
Fahrzeug mit grüner Plakette? Achtung diese Risiken lauern!
Das Wiesbadener Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei fordert alle Fahrzeughalter dazu auf, zu überprüfen, ob ihre TÜV-Plakette noch gültig ist. Fahrzeuge ohne gültige technische Untersuchung riskieren nicht nur Verwarnungen und Punkte, sondern gehen auch ein großes finanzielles Wagnis ein.
Symbolfoto: Canva
Das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei fordert alle Fahrzeughalter auf, sicherzustellen, dass die TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen noch aktuell ist. Eine grüne Plakette bedeutet, dass der TÜV mindestens seit drei Monaten abgelaufen ist, und eine Hauptuntersuchung dringend erforderlich ist.
Diese kann entweder in einer Fachwerkstatt oder einer technischen Prüfstelle wie DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt werden. Aktuell stoßen die Stadtpolizisten bei ihren Kontrollen noch häufig auf Fahrzeuge mit einer grünen TÜV-Plakette aus dem Jahr 2024.
Kostenrisiko abgelaufene TÜV-Plakette
Die Hauptuntersuchung hat den Zweck, technische Mängel an Fahrzeugen zu identifizieren und zu beheben, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Fahrzeuge ohne gültige TÜV-Plakette bergen Risiken für alle Verkehrsteilnehmenden, da unentdeckte Schäden zu gefährlichen Situationen führen können.
Zusätzlich kann eine abgelaufene Plakette hohe Kosten nach sich ziehen. Neben einer möglichen Verwarnung und Punkten in Flensburg droht auch der Verlust oder die Einschränkung des Versicherungsschutzes. Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls mit abgelaufenem TÜV übernimmt die Kfz-Versicherung zwar die Schadensregulierung Dritter, kann jedoch ein Gutachten verlangen, um den technischen Zustand des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt zu prüfen. Im schlimmsten Fall muss der Fahrer oder die Fahrerin einen Teil des Schadensbetrags selbst tragen.
Plakettenfarbe entschlüsselt
Die Farbe der TÜV-Plakette zeigt, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist: Grün steht für 2024, Orange für 2025, Blau für 2026 und Gelb für 2027. Jedes Jahr wechselt die Farbe, und die zweistellige Zahl in der Mitte gibt das Jahr der fälligen HU an. Die oberste Ziffer verrät den Monat, in dem die Untersuchung erfolgen muss.
Für weitere Informationen steht das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei gerne per E-Mail unter strassenverkehr-stadtpolizei@wiesbaden.de zur Verfügung.
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