Demokratie

Stichwahl in Wiesbaden: Letzte Chance zur Briefwahl – Fristen laufen ab!

Der Endspurt zur Stichwahl des Oberbürgermeisters in Wiesbaden läuft! Wer per Briefwahl abstimmen möchte, muss sich jetzt beeilen, denn die Fristen laufen ab. Spätestens am Sonntagabend, 30. März, muss der Wahlbrief vorliegen – sonst zählt die Stimme nicht! Besonders wichtig: Das Risiko für eine verspätete Zustellung liegt allein bei den Wählerinnen und Wählern.

Von: |Erschienen am: 21. März 2025 11:27|

Die Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters in Wiesbaden steht bevor, und wer per Briefwahl abstimmen möchte, muss sich beeilen. Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 30. März, um 18:00 Uhr vorliegen, sonst können sie nicht mehr berücksichtigt werden. Besonders wichtig: Das Risiko für eine verspätete Zustellung trägt die Wählerin oder der Wähler selbst.

Briefwahlunterlagen schnell absenden

Wer bereits im Besitz seiner Briefwahlunterlagen ist, sollte sie umgehend ausfüllen und im gelben Wahlbriefumschlag per Post zurücksenden oder persönlich beim Wahlamt in der Friedrichstraße 16 einwerfen.

Zwar ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 28. März, um 13:00 Uhr möglich, jedoch sollten Wählerinnen und Wähler bedenken, dass die Postlaufzeiten knapp werden. Wer seinen Antrag erst am Mittwoch, 26. März, abschickt, muss damit rechnen, dass die Unterlagen erst am Freitag oder Samstag vor der Wahl eintreffen – eine riskante Verzögerung.

Sichere Alternative: Persönliche Abgabe beim Wahlamt

Um sicherzustellen, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen, empfiehlt es sich, den Wahlbrief persönlich oder durch einen Boten direkt im Wahlamt abzugeben. Besonders in folgenden Situationen ist das ratsam:

  • Wenn der Antrag auf Briefwahl erst spät gestellt wurde
  • Falls die Postzustellung zu knapp werden könnte
  • Bei plötzlicher Erkrankung, die den Gang ins Wahllokal unmöglich macht

In solchen Notfällen können Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt und abgeholt werden. Ein Bote kann diese Aufgabe übernehmen, benötigt jedoch eine Vollmacht zur Entgegennahme.

Online-Briefwahlantrag wird abgeschaltet

Da die Frist immer näher rückt, wird der Online-Antrag für die Briefwahl am Mittwoch, 26. März, um 12:00 Uhr deaktiviert. Danach bleibt nur noch der Weg über das Wahlamt.

Sollten Briefwahlunterlagen bereits beantragt, aber nicht angekommen sein, können im Wahlamt Ersatzunterlagen ausgestellt werden. Der ursprüngliche Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, um Missbrauch zu verhindern. Das Wahlamt bleibt hierfür auch am Wahltag bis 15:00 Uhr erreichbar.

Jetzt schnell handeln, um die Stimme nicht zu verlieren!

Die Briefwahl ist eine bequeme Möglichkeit, an der Stichwahl teilzunehmen – aber nur, wenn alle Fristen eingehalten werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte seine Wahlunterlagen so schnell wie möglich abschicken oder direkt beim Wahlamt einwerfen. Jede Stimme zählt – also nicht zu lange warten!

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