Konflikt
Kündigung, Vorwürfe, Gegenrede: Baustopp in der Ellbogengasse wird zum Streitfall
Nach der Veröffentlichung des Berichtes über die Sanierung der Ellenbogengasse in Wiesbaden meldet sich nun die HAN Bau GmbH zu Wort. Das Bauunternehmen widerspricht wesentlichen Aussagen der Stadt Wiesbaden und stellt klar: Nicht die Stadt, sondern die HAN Bau GmbH selbst hat den Vertrag gekündigt und das aus gutem Grund. Die Versionen rund um den Streit des Baustopps gehen weit auseinander.
Symbolfoto
Was mit einem ambitionierten Bauprojekt in der Ellbogengasse begann, entwickelt sich nun zu einem Streit zwischen der Stadt Wiesbaden und der HAN Bau GmbH. Nachdem die Stadt das Vertragsverhältnis am 19. Mai 2025 wegen angeblicher Pflichtverletzungen gekündigt hatte, konterte das Bauunternehmen nun mit Kritik und einer eigenen Kündigung. Die Folge: Eine öffentliche Auseinandersetzung, bei der sich beide Seiten gegenseitig die Verantwortung für das Scheitern des Projekts zuschieben.
Stadt kündigte zuerst – wegen „wichtiger Gründe“
Nach Angaben der Stadt Wiesbaden wurde der Bauvertrag mit der HAN Bau GmbH am 19. Mai aus wichtigem Grund gekündigt. Die Stadt begründet diesen Schritt mit nicht eingehaltenen Fristen und einem verzögerten Baustart im zweiten Bauabschnitt, der ursprünglich für den 15. April vorgesehen war. Die Kündigung erfolgte laut Stadtverwaltung auf Grundlage vertraglicher Vorgaben, die in zwei klar definierten Bauabschnitten formuliert waren – mit einer durchgängigen Genehmigung bis Mitte Juni 2025.
Bauunternehmen widerspricht: „Wir mussten kündigen – nicht die Stadt“
Nur einen Tag nach der Kündigung durch die Stadt reagierte die HAN Bau GmbH. Am 20. Mai sprach auch sie eine eigene Kündigung aus – und wies die Städtische zurück. In einer Stellungnahme, die Geschäftsführer Eyuphan Celik über seinen Anwalt übermitteln ließ, wirft das Unternehmen der Stadt erhebliche Pflichtverletzungen vor.
„Die Stadt Wiesbaden hat essenzielle Unterlagen, die für den Baustart notwendig gewesen wären, erst Wochen nach dem vereinbarten Termin geliefert – trotz mehrfacher Aufforderung“, heißt es von Unternehmensseite. Erst am 16. Mai, einen Monat nach dem vorgesehenen Beginn, sei die Freigabe vollständig gewesen.
Gegenseitige Vorwürfe und eine Frage
Die Stadt wirft der HAN Bau GmbH vor, Fristen versäumt zu haben. HAN Bau wiederum behauptet, sie sei durch fehlende städtische Unterlagen überhaupt nicht in der Lage gewesen, fristgerecht zu beginnen. Die Arbeiten hätten dennoch begonnen – seien dann aber nach endgültiger Ablehnung der vertraglichen Pflichterfüllung durch die Stadt wieder eingestellt worden.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat das Bauunternehmen aus Frankfurt in der Baubeschreibung auf jeweils zwei Bauabschnitte hingewiesen, ebenfalls ist in den Allgemeinen Vertragsbedingungen auf die beiden Ausführungszeiträume hingewiesen worden, teilte das zuständige Dezernat unserer Redaktion mit. In dem Schreiben hießt es: „In dem Bauanlaufgespräch wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Arbeiten in zwei Bauabschnitten erfolgen muss. Diese wurden Festgelegt vom 01.08.2024 bis 31.10.2024 (1. Bauabschnitt) und für den 2. Bauabschnitt in der Zeit vom 15.04.2025 bis 14.06.2025″.
Dieser Zeitplan sei laut Bauunternehmen von Anfang an „nicht realistisch“ gewesen. Schon im ersten Bauabschnitt 2024 sei es zu Verzögerungen gekommen, die auf Planungsfehler und externe Abhängigkeiten zurückzuführen seien – nicht auf eigenes Versagen. Eine „Fertigstellung bis Mitte Juni 2025 sei selbst bei idealem Verlauf kaum möglich gewesen.“
Planungsfehler der Stadt
Geschäftsführer Celikersten erklärte: „Der Bauabschnitt in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2024 hat sich gezeigt, dass die Arbeiten wegen einer Vielzahl an Behinderungen und Planungsfehlern – z.B. zeitlich unzureichend bemessene Arbeitsunterbrechungen für von Dritten auszuführende Leistungen – welche der HAN Bau GmbH nicht anzulasten sind, nicht innerhalb des ursprünglich geplanten Zeitraums abgeschlossen werden können. Allein hierdurch hatte sich der voraussichtliche Fertigstellungstermin der Gesamtmaßnahme um rund zwei Monate nach hinten verschoben.“
Aus diesem Grund und weiterer absehbarer Behinderungen hätten sich auch die noch ausstehenden Arbeiten verzögert, sodass auch bei einem Beginn der Arbeiten am 15. April eine Fertigstellung der Arbeiten selbst bis Oktober 2025 nicht gewährleistet gewesen wäre, heißt es in dem Schreiben.
Ein Baustreit mit offenem Ende
Die Auseinandersetzung ist inzwischen öffentlich und emotional – eine Eskalation, die weder der Stadt noch dem Bauunternehmen dienlich ist. Für Bürgerinnen und Bürger sowie den Geschäftsleuten aus der Ellbogengasse ist jedoch vor allem eines wichtig: Wann geht es mit den Arbeiten weiter?
Die Sanierung der Ellbogengasse bleibt ein Konfliktthema mit unklarem Ausgang. Während Stadt und Bauunternehmen sich gegenseitig die Schuld zuschieben, warten Anwohner und Handel weiter auf den Fortgang der Arbeiten. Wer letztlich für den Stillstand verantwortlich ist, dürfte wohl erst ein Gericht klären.
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